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Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz
Vielen Dank für Ihr Interesse daran, uns bei der Einhaltung des Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz zu unterstützen.
Wir nehmen die Verantwortung für die Einhaltung ethischer und nachhaltiger Praktiken in unserer Lieferkette sehr
ernst und schätzen die Zusammenarbeit mit hinweisgebenden Personen, die dazu beitragen, unser Engagement zu
stärken.

Was ist das Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz?
Das Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Einhaltung von sozialen
und ökologischen Standards in Lieferketten sicherzustellen. Es erlegt uns die Pflicht auf, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in unserer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren.

Warum sind Hinweise wichtig?
Hinweise von Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen, Kund*innen und anderen Interessengruppen sind von großem Wert, um mögliche Verstöße gegen das Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz aufzudecken. Diese Hinweise können dazu beitragen, Missstände zu beseitigen und unsere Lieferkette verantwortungsbewusster zu gestalten.

Wie können Sie einen Hinweis geben?
Die Einreichung eines Hinweises ist einfach und vertraulich. Wir nehmen Datenschutz und den Schutz unserer Hinweisgeber sehr ernst.

Geben Sie nun Ihren Hinweis ab
Im folgenden erläutern wir Ihnen die möglichen Meldekanäle:

1.) online System
Geben Sie hier Ihren Hinweis direkt ein!
https://lksg.netter.online/kl265707279
Sie werden beim Klick auf den Link direkt zu unserem Meldesystem weitergeleitet.

2.) Telefonische Hotline, persönliche Terminvereinbarung
Telefon 0211 / 972 635 23

3.) Posteingang
net.ter GmbH
LKSG-Meldung für AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/ Olpe
Kaistr. 5
40221 Düsseldorf

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